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Neues Hygienekonzept für den Sportpark am Oberwald

Hygienekonzept/Verhaltenskodex zur Aufnahme des Betriebes unserer Sportanlage für
Übungs- und Trainingszwecke gemäß Verordnung der Landesregierung über
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVerordnung – CoronaVO) vom 14. August 2021 und Empfehlungen des SüdbadischenFußballverbands (SBFV)

Mit der überarbeiteten und aktuellen CoronaVO werden für das Land Baden-Württemberg die Regeln für den Trainings- und Spielbetrieb im Amateurfußball festgelegt.

Grundlage

Gemäß § 1 CoronaVO entfallen die sogenannten Inzidenzstufen als Grundlage für die Schutzmaßnahmen.

Als Grundlage für die Festlegung von Schutzmaßnahmen sieht die Novellierung die Auslastung von Intensivbetten (AIB), die Sieben-Tages-Inzidenz sowie die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe vor.

Die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln sowie die neueingeführte Drei-G-Regel (siehe: Verhalten auf dem Sportgelände / Vereinsheim) sind jedoch weiterhin für den Aufenthalt auf dem Vereinsgelände des SV Au am Rhein bindend und werden gemäß dem nachstehenden Hygienekonzept durch die Vereinsverantwortlichen kontrolliert.

Grundsätze für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb:

-Für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Regeln verantwortlich ist.

-Jeder Teilnehmer ist vor dem ersten Training über den Verhaltenskodex zu unterrichten und auf die Einhaltung zu verpflichten.

-Für jede Trainingseinheit muss eine Liste geführt werden worin folgende Dinge zwingend festgehalten werden müssen:

1. Verantwortliche Person zur Einhaltung des Verhaltenskodex (i. d. R. der Trainer/Übungsleiter)

2. Auflistung Trainingsutensilien die durch die Verantwortliche Person vor und nach dem Training mit Flächendesinfektion gereinigt werden.

3. Festlegung einer dauerhaften Trainingsgruppe so lange dieser Kodex Gültigkeit hat.

4. Die Trainingsteilnehmer sind pro Gruppe mit Datum und Uhrzeit der Anwesenheit zur führen (zur Kontaktnachverfolgung).

5. Jede Trainingseinheit ist im dafür vorgesehenen Ordner abzuheften.

6. Jede/r Trainingsteilnehmer/in bzw. ein Erziehungsberechtigter muss schriftlich die
Kenntnisnahme und Beachtung des vorliegenden Hygienekonzepts bestätigen
(Unterweisungsbeleg, siehe Homepage).

An- und Abfahrt Trainingsgelände

1. Auf Fahrgemeinschaften bei der Anfahrt ist möglichst zu verzichten.

2. Der Sportplatz ist frühestens 5 Minuten vor Trainingsbeginn zu betreten und nach Trainingsende auch unverzüglich wieder zu verlassen.

3. Alle Teilnehmer der Trainingseinheit kommen umgezogen zum Training.

4. Für aktive Spieler sind die Nutzung und das Betreten des Sportgeländes ausschließlich erlaubt, wenn ein eigenes Training durchgeführt wird.

5. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht gestattet.
Eine Ausnahme hiervon gilt, sofern erforderlich (!), für Eltern der G- und F-Junioren, die
während des Trainings außerhalb des Platzes unter Einhaltung der AHA-Regeln das Training
verfolgen können.

6. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens eineinhalb Metern zu gewährleisten.

Verhalten auf dem Sportgelände / Vereinsheim

1. Der Mindestabstand von mind. 1,5-2 Metern zwischen den Sportlern gilt weiterhin, jedoch kann von dieser Abstandsregelung im organisierten Trainings- und Übungsbetrieb abgewichen werden, sofern es für das jeweilige Training kurzfristig erforderlich ist.
Nach derzeitigem Kenntnisstand (nach Rücksprache des SBFV mit dem Kultusministerium) ist
Fußball als kontaktarme Sportart anzusehen. Das bedeutet, dass im Rahmen der o. g.
Möglichkeiten ein fußballtypisches Training stattfinden kann. Dennoch ist auf und neben dem Platz, wo immer möglich (Unterbrechungen, Anstehen, etc.) auf den Mindestabstand bzw. die geltenden Hygieneregeln zu achten. Darüber hinaus ist auf alle Übungsformen mit
längerem, engem Kontakt zu verzichten (z. B. Standards oder Eins-gegen-Eins-Situationen).

2. Von unnötigen Formen des Körperkontaktes ist abzusehen (z. B. Abklatschen oder andere Begrüßungsrituale mit Kontakt, gemeinsames Jubeln, Umarmen etc.)

3. Nach Betreten und vor Verlassen des Sportplatzgeländes sind von Spielern, sowie Trainern die Hände gründlich mit Seife zu waschen (20 – 30 Sekunden) oder anderweitig zu
desinfizieren. Es dürfen eigene Handwaschmittel zur Desinfektion benutzt aber nicht geteilt
werden! BZga Leitlinien sind einzuhalten!

4. Die Toiletten sind immer nur einzeln zu betreten. Nach Benutzung der Toilette sind die Hände gründlich mit Seife zu waschen BZGA Richtlinien hängen aus und müssen eingehalten werden.

5. Getränkeflaschen sind von zu Hause mitzubringen und dürfen nicht geteilt werden.

6. Das Betreten des Vereinsheims zur Verpflegung der Gäste unterliegt der sogenannten Drei-G-Regel. Demnach ist der Zutritt zum Vereinsheim nur Personen mit vollständigem Impfschutz (zweifach geimpft und zweite Impfung länger als 14 Tagen vergangen), genesenen oder getesteten Personen (Anti-Gentest nicht älter als 24 Stunden) gestattet.

7.Die Kontaktdatenerfassung erfolgt beim Spielbetrieb sowohl manuell über Zugangslisten an den Zugängen zum Sportpark, als auch durch die sogenannte LUCA-App.

Trainings- & Sportplatzregeln

1. Die Trainingsutensilien (Hütchen, Stangen etc.) werden nur von verantwortlichen Personen berührt. Sie werden vor und nach dem Training mit Flächendesinfektionsmittel behandelt.

2. Naseputzen und Spucken ist zu vermeiden.

Verhalten bei ungewissem Gesundheitszustand

1. Liegt eines der folgenden Symptome vor, sollten beteiligte Personen dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber, Atemnot und sämtliche
Erkältungssymptome.

2. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt
vorliegen.

3. Bei positivem Test auf das Corona Virus im eigenen Haushalt muss die betreffende Person
mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen werden.

4. Fühlen sich Trainer/innen oder Spieler/innen aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.

5. Wer zu einer Risikogruppe gehört bzw. direkten Kontakt zu einer Person aus einer Risikogruppe hat bleibt zuhause und informiert die Trainer.

6. Im Zweifel zuhause bleiben!

Bei Bekanntwerden einer Corona-Infektion wird der jeweilige Trainer/Betreuer sowie das
Gesundheitsamt umgehend informiert.

Die vorgenannte Regelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Au am Rhein, den 17.08.2021

gez.

Vorstand Sport   

Markus Ball

Vorstand Infrastruktur

Sven Kreis